Über mich

Aufgrund vieler Anfragen: Passfotos biete ich nicht an.

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage!

Stöbern Sie durch die einzelnen Galerien & entdecken Sie Ihre persönlichen Favoriten.

Viel Vergnügen dabei wünscht Nadja von

 

fototraumND

geprüfte Fotodesignerin Nadja Heidrich

Bobersbergstraße 4

01558 Großenhain

 

Funk Nadja: 0172 / 974 999 3 (9.30 - 18.00 Uhr)

- auch via WhatsApp erreichbar -

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich telefonisch nicht erreichbar bin, wenn ich mich im Shooting befinde. Ich rufe Sie danach schnellstmöglich zurück.

Mail: info(at)fototraumND.de

 


„Fotografieren ist wie schreiben mit Licht,

wie musizieren mit Farbtönen,

wie malen mit Zeit und sehen mit Liebe.“

Almut Adler (1951)

 

„Digitalfotografie ermöglicht uns nicht nur, Erinnerungen festzuhalten,

sondern auch, welche zu kreieren.“

James Wayner

 

Worauf es beim Fotoshooting ankommt

Sicher nicht darauf, dass man ein Profi oder gar ein Topmodel ist

Wichtig ist, dass Engagement gezeigt wird und wir gemeinsam Spaß am Shooting haben. Ausdruck geht vor Schönheit und Lebendigkeit vor starrem Dastehen.

Folgende Fragen sollten Sie sich vor einem Shooting stellen:

 

In welche Richtung sollen die Fotos am Ende gehen?
Was für Bildmotive stelle ich mir vor?
Was passt am besten an Kleidungstücken zu mir?


Zu beachten ist immer, dass später auf den Fotos nicht ein weltberühmtes Model zu sehen sein wird, sondern Sie aus einer etwas anderen Sichtweise.

Vorbereiten auf ein Shooting können Sie sich ganz einfach zu Hause, indem Sie verschiedene Sachen vor einem Spiegel anprobieren und auch die eine oder andere Pose durchgehen. So weiß man zum Shooting wie man wirkt, womit man wirkt und wie die eigenen Reize am Besten wirken.Um die Vielfalt der Motive zu erhöhen und Ihre Persönlichkeit auf den Bildern besser widerspiegeln zu können, bringen Sie bitte einige persönliche Kleidungsstücke und Accessoires mit. Gerne stelle ich aber auch diverse Accessoires zur Verfügung. Zu einem Shooting können Sie gerne eine Vertrauensperson Ihrer Wahl mitbringen. Diese sollte sich allerdings ruhig im Hintergrund aufhalten, um mich nicht zu irritieren. Dies ist in der Regel für viele eine gern angenommene Option, da Sie dadurch lockerer und vertrauter an die Sache herangehen.

 

Ein Shooting kann theoretisch überall stattfinden. In erster Linie biete ich natürlich mein geräumiges Studio an, indem jeweils verschieden farbige Hintergründe und diverse Blitzgeräte vorhanden sind. Aber auch von einer kaum berührten Wildblumenwiese über Industriegebäude bis hin zur Innenstadt können gewünschte Locations für ein Shooting sein. Selbst Gegenden, die Ihnen sehr vertraut sind, zum Beispiel Ihre eigene Wohnung, können in Betracht gezogen werden. Flexibilität ist bei mir Gang und Gäbe!

Achten Sie bitte auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, da ich darauf besonderen Wert lege!

FAQ´s

FAQ (Frequently Asked Questions / häufig gestellte Fragen)

Wann muss ich zahlen?

Die Zahlung des Shootingpreises erfolgt immer NACH dem Shooting.

Ausgenommen sind Anzahlungen für Hochzeitsbuchungen (dort werden 100 € angezahlt).

 

Wie kann ich bezahlen?

Sie können bequem vor Ort in bar oder per Überweisung zahlen.

 

Was passiert nach dem Shooting?

Sie erhalten einen Link zu Ihrer passwort-geschützten Galerie 1-5 Tage nach dem Shooting. Aus dieser Galerie wählen Sie sich Ihre Bilder aus.

Bei Hochzeiten erhalten Sie die passwort-geschützte Galerie i.d.R. 2-4 Wochen nach Ihrer Hochzeit.

 

Kann ich die Bilder nachbestellen? Wie lange werden diese aufbewahrt?

Bilder können sehr gern nachbestellt werden. Die Daten werden 1 Jahr ab Shooting-Datum bei mir gespeichert, danach entferne ich diese.

 

Kann ich unbearbeitetes Bildmaterial kaufen?

Unbearbeitetes Bildmaterial verkaufe ich nicht, alle Bilder durchlaufen eine Optimierung.

 

AGB´s

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Fotografen (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle der Fotokünstlerin Nadja Heidrich erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGBs sind alle von der Fotokünstlerin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Der Fotokünstlerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von der Fotokünstlerin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt die Fotokünstlerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Das einfache Nutzungsrecht geht erst über nach vollständiger Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages an die Fotokünstlerin.

5. Bei der Verwertung der Lichtbilder, sei es für nicht private Zwecke und Veröffentlichung im Internet, verlangt die Fotokünstlerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden (Foto: © www.fototraumND.de). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotokünstlerin zum Schadenersatz.

6. Die Negative/digitalisierten Daten verbleiben bei der Fotokünstlerin und werden 1 Jahr archiviert. Eine Herausgabe der Negative/digitalisierten Daten an den Auftraggeber erfolgt je nach Auftrag (Foto-CD).

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (z. Bsp. Reisekosten) sind vom Auftraggeber zu tragen (Absprache bei Buchung).

Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotokünstlerin die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 4 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotokünstlerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotokünstlerin.

4. Hat der Auftraggeber der Fotokünstlerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotokünstlerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotokünstlerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotokünstlerin – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotokünstlerin verwahrt die Negative/digitalisierten Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative/digitalisierten Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotokünstlerin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung von Bildern, Daten-CD´s etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt die Fotokünstlerin dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder/digitalisierten Daten zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann die Fotokünstlerin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotokünstlerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotokünstlerin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotokünstlerin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotokünstlerin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Fotokünstlerin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotokünstlerin bestätigt worden sind. Die Fotokünstlerin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Bei einer Auftragsstornierung innerhalb 24h vor einem Shootingtermin werden zur Aufwandentschädigung und wegen Honorarausfall 50% der Shootinggebühr fällig (Krankheiten ausgenommen).

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotokünstlerin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung / Verfremdung von Lichtbildern der Fotokünstlerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist für den Kunden, dem nahe stehende Personen oder durch den Kunden beauftragte Dienstleister für private sowie für öffentliche Zwecke untersagt.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Fotokünstlerin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotokünstlerin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Fotokünstlerin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotokünstlerin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotokünstlerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern der Fotokünstlerin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotokünstlerin und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotokünstlerin.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die die Fotokünstlerin auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotokünstlerin.

4. Die Fotokünstlerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass die Fotokünstlerin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren.

6. Hat die Fotokünstlerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotokünstlerin verändert werden.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Satz der Fotokünstlerin, wenn der Vertragspartner nicht Verbrecher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotokünstlerin als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Dateiformat

Der Kunde erhält die von ihm erworbenen Dateien als hochauflösende jpg-Datei zur freien Verfielfältigung auf CD/DVD. Es werden ausschließlich bearbeitete Bilder herausgegeben. Der Verkauf von RAW-Dateien oder unbearbeiteten RAW/jpg-Bildern ist nicht möglich.

XIII. Preisliste

Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer i. H. v. 19%.